Was kostet eine Grundstücksvermessung in NRW?

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -Ingenieure unterliegen der Aufsicht der Bezirksregierung und sind im Rahmen ihrer Tätigkeit an das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) und an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) gebunden.

Die Vermessungsleistungen werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif abgerechnet. Die amtlichen Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Katasteramt) rechnen nach der gleichen Kostenordnung ab.

Übersicht der Vermessungskosten:

Die Gebühren setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

-> Grundaufwandspauschale: 350 Euro
-> Gebühr für das Gebäude, basierend auf den Normalherstellungskosten (NHK 2010):

  • Bis einschließlich 25.000 Euro: 240 Euro
  • Über 25.000 bis einschließlich 100.000 Euro: 480 Euro
  • Über 100.000 bis einschließlich 350.000 Euro: 720 Euro
  • Über 350.000 bis einschließlich 600.000 Euro: 1.200 Euro
  • Über 600.000 bis einschließlich 1 Million Euro: 1.920 Euro

Diese Kosten dienen lediglich als Orientierung. Für eine exakte Kalkulation kontaktieren Sie uns gerne persönlich und wir erstellen Ihnen ein Angebot.

Ingenieurvermessung

Alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure unterliegen bei Ingenieurvermessungen der Aufsicht der Ingenieurkammer-Bau NRW, wodurch höchste Qualitätsstandards garantiert sind. Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung für die Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Dabei werden die Gebühren transparent auf Grundlage des Leistungsumfangs und der Komplexität des Projekts berechnet. Ingenieurvermessungen sind unser Spezialgebiet und wir stehen Ihnen dabei mit unserer langjährigen Expertise gerne zur Seite. Für eine detaillierte Kostenübersicht
erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten spielen eine entscheidende Rolle in juristischen Auseinandersetzungen, bei denen präzise, unabhängige und rechtssichere Vermessungsdaten benötigt werden. Wir bieten Ihnen qualifizierte und unparteiische Gutachten für Gerichtsverfahren an. Gerichtsgutachten werden gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) abgerechnet. Die Entschädigung orientiert sich an festgelegten Sätzen und ist somit nachvollziehbar und transparent.

Warum wir?

Mit langjähriger Erfahrung im Vermessen von Grundstücken/Flurstücken und modernster Technologie bieten wir Ihnen fundierte Ingenieurvermessungen und Gutachten im Raum NRW an, die höchsten Anforderungen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, wenn es um Präzision, Qualität und Verlässlichkeit geht. Kontaktieren Sie gerne unser Vermessungsbüro für weitere Informationen!

Häufig gestellte Fragen:

Die Kosten für Grundstücksvermessungen werden in der Regel von demjenigen getragen, der die Vermessung beauftragt. Dabei kann es sich beispielsweise um den Grundstückseigentümer, den Bauherrn oder einen Käufer handeln, der eine Teilung oder Vermessung des Grundstücks benötigt. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Vorgaben, können die Kosten auch auf mehrere Beteiligte verteilt werden, wenn alle Parteien von der Vermessung profitieren (z. B. bei Grenzvermessungen zwischen Nachbarn). Für eine genaue Einschätzung der Kosten und Klärung der Kostentragungspflicht in Ihrem speziellen Fall beraten wir Sie gerne individuell.
Die Kosten für eine Grundstücksvermessung variieren und sind von mehreren Faktoren abhängig:

  • Höhe des Sockelbetrags: Ein Grundbetrag, der für jede Vermessung berechnet wird.
  • Grenzlänge: Je länger die zu vermessende Grenze, desto höher können die Kosten ausfallen.
  • Bodenwert: Höhere Bodenwerte, wie sie in Städten üblich sind, beeinflussen die Kosten.
  • Anzahl der bestehenden und neu gesetzten Grenzzeichen: Je mehr Grenzpunkte geprüft oder neu gesetztwerden müssen, desto teurer wird die Vermessung.
  • Art der Vermessung: Einfache Vermessungen wie Grenzanzeigen sind günstiger als aufwendige Verfahren wie Grenzfeststellungen.

Beispielsweise ist es deutlich günstiger, ein Grundstück im ländlichen Raum vermessen zu lassen als in einer Stadt wie Berlin, wo die Grundstückspreise hoch sind. Zudem ist eine Grenzanzeige aufgrund des geringeren Aufwands im Vergleich zu einer Grenzfeststellung im Durchschnitt rund 45 % günstiger. Für eine genaue Kostenschätzung beraten wir Sie gerne individuell.